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Private Krankenversicherung
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Ab dem 1. Januar 2009 besteht auch für die private Krankenversicherung Versicherungspflicht. Das bedeutet, dass jeder, der zuletzt privat krankenversichert war, die Pflicht hat, sich zu versichern, aber auch das Recht auf eine private Krankenversicherung hat. Jede private Krankenversicherung muss ab dem 1. Januar 2009 einen Basistarif anbieten, dessen Leistungsumfang dem der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sein muss. Er darf nicht mehr kosten als der Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung. Zur Zeit sind das ca. 570 Euro. Die privaten Krankenversicherungen dürfen in diesem Tarif niemanden abweisen. Es dürfen weder Zuschläge wegen erhöhtem gesundheitlichen Risiko erhoben werden noch Leistungsausschlüsse vereinbart werden.

Der Basistarif ist für alle neu Versicherten, aber bis zum 30. Juni 2009 kann auch jeder bereits privat Versicherte in den Basistarif wechseln. Beim Wechsel werden die Alterungsrückstellungen im Umfang des Basistarifs mitgenommen. Egal ob Sie in den Basistarif Ihres bisherigen oder eines neuen Versicherers wechseln. Das heißt, auch wenn Sie schon privat versichert sind, lohnt es sich, Angebote anderer Versicherungsunternehmen zu prüfen. Es muss nicht unbedingt teurer werden.

Für die meisten gesetzlich Versicherten wird es ab 2009 teurer. Der neue Einheitsbeitrag für den Gesundheitsfonds beträgt 15,5 %. Darüber hinaus können Krankenkassen weitere Zuschläge erheben.

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