Oftmals wird das Risiko des Pflegefalls unterschätzt. Nicht nur im Alter ist man auf eventuelle Pflege durch andere Menschen angewiesen. Auch nach Unfällen kann man
pflegebedürftig werden. Mit der Hilfe von professionellen Pflegediensten können hohe Kosten anfallen, die die gesetzliche Pflegeversicherung nicht abdeckt. Somit müssen der
Pflegebedürftige oder seine Familienangehörigen tief in die eigene Tasche greifen.
Wer auf Dauer nicht mehr für die Kosten aufkommen kann, dem bleibt nur noch der Gang zum Sozialamt. Das Sozialamt übernimmt in der Regel die Pflegekosten erst dann, wenn
die eigenen Reserven aufgebraucht sind.
Bei schwerster Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe III) zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung für Pflegeeinsätze zu Hause monatlich bis zu 1.432 €. Das sind pro Tag weniger
als 48 €. Jedoch ist der Pflegebedarf bei dieser Pflegestufe mindestens fünf Stunden täglich, wobei der Pflegeeinsatz pro Stunde bis zu 45 € kosten kann.
Wenn Sie und Ihre Familienangehörigen also nicht auf den Pflegekosten sitzen bleiben und nicht den Gang zu Sozialamt gehen wollen, sollten Sie die finanzielle Lücke mit
einer privaten Pflegezusatzversicherung schließen.
Ab 1958 Geborene können für eine private Pflegezusatzversicherung bis zu 184 Euro jährlich als Sonderausgaben von der Steuer absetzen.
In der unten aufgeführten Tabelle können Sie ersehen, was Sie für stationäre Pflege vom Staat in den einzelnen Pflegestufen finanziell erwarten können und wie viel Sie aus
eigener Tasche draufzahlen müssten:
Monatliche Kosten der stationären Pflege
Stufe der Pflege- bedürftigkeit |
Monatl. Kosten der Pflegeleistung |
Das zahlt die gesetzl. Pflege- versicherung |
Das zahlen Sie dazu |
STUFE I
erheblich pflegebedürftig |
1.660,75 € |
1.023,00 € |
637,75 € |
STUFE II
schwer pflegebedürftig |
1.927,97 € |
1.279,00 € |
648,97 € |
STUFE III
schwerst pflegebedürftig |
2.477,90 € |
1.432,00 € |
1.045,90 € |
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