Studenten können sich bis zum 26. Lebensjahr bei den Eltern oder Ehegatten beitragsfrei familienversichern, wenn diese gesetzlich versichert sind. Danach müssen sie sich
selbst um einen ausreichenden Versicherungsschutz kümmern.
Sind Sie unter 25 Jahre?
Dann können Sie sich bei einem gesetzlich versicherten Familienmitglied (Eltern, Ehegatte) beitragsfrei mitversichern.
Die Mitversicherung bei einem Elternteil endet aber mit Vollendung des 25. Lebensjahres. Haben Sie Zivil- oder Wehrdienst geleistet, verlängert sich dementsprechend der
Versicherungsschutz.
Ist Ihr Ehepartner gesetzlich versichert, können Sie sich die gesamte Studienzeit beitragsfrei mitversichern.
Sind Sie über 25 Jahre?
Wenn Sie zwischen 25 und 30 sind und das 14. Semester noch nicht erreicht haben, können Sie sich studentisch krankenversichern.
Der Beitrag ist für Studierende bei allen gesetzliche Krankenkassen mit
49,40 € pro Monat immer gleich. Hinzu kommt – auch bei allen gleich – der
Pflegeversicherungsbeitrag in Höhe von 7,92 € oder bei Kinderlosen ab dem 24. Lebensjahr 9,09 €.
Große Unterschiede finden Sie aber in den Leistungen. Informieren Sie sich über die Leistungen verschiedener Versicherungsgesellschaften oder fragen Sie unseren
Finanzspezialisten. In einem persönlichen Gespräch kann er Sie ausführlich und individuell beraten.
Sind Sie über 30 oder über das 14. Semester hinaus?
Wenn Sie das 30. Lebensjahr vollendet haben oder schon mehr als 14 Semester studieren, können Sie sich nicht mehr studentisch krankenversichern. Sie müssen sich nun
freiwillig krankenversichern.
Welche Krankenversicherung für Sie dann in Frage kommt, ob privat oder gesetzlich mit einer Ergänzungsversicherung, kann Ihnen unser
Finanzexperte in einem persönlichen
Beratungsgespräch analysieren. Mit uns finden Sie Ihre Krankenversicherung!